2G-Regel für Ihren Friseurbesuch

Für Ihren Friseurbesuch in einem unserer sechs Salons gilt ab dem 15. November 2021 die 2G-Regel:
Entweder Sie sind nachweislich geimpft oder genesen.
Die 2G-Regelung gilt nicht für Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahren.
Bitte denken Sie daran, während Ihres Besuchs eine FFP2-Maske zu tragen. Unsere Salons sind klimatisiert, so dass Ihr Aufenthalt bei uns durch das Tragen der Maske wenig beeinträchtigt wird.